Mandanteninformation
Was sind Gerichtskosten?
Gerichtskosten sind die gesetzlich festgelegten Gebühren, die für die Bearbeitung gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheide entstehen.
Sie richten sich ausschließlich nach dem Streitwert und sind bundesweit einheitlich geregelt.
Diese Kosten sind Pflichtgebühren, die von Gerichten erhoben werden – unabhängig davon, ob Sie mit Anwalt, Inkasso oder Rechtfix arbeiten.
Gesetzliche Grundlage
Die Gebühren ergeben sich aus dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Für Mahn- und Vollstreckungsbescheide fällt jeweils eine 0,5-Gebühr nach dem Kostenverzeichnis an.
Wichtig:
Der Gesetzgeber schreibt diese Werte verbindlich vor – niemand darf diese Gebühren verändern oder erhöhen.
Wer trägt die Gerichtskosten?
Grundsätzlich zahlt zunächst der Antragsteller (Sie).
Im Erfolgsfall werden die Gerichtskosten jedoch vollständig dem Schuldner auferlegt.
Das bedeutet:
Sie verauslagen die Kosten nur
Bei erfolgreicher Durchsetzung erhalten Sie diese zu 100 % zurück
Dies gilt sowohl für den Mahnbescheid als auch den Vollstreckungsbescheid.
Wie werden die Gerichtskosten berechnet?
Die Höhe richtet sich immer nach dem Streitwert der offenen Forderung.
Je höher der Streitwert, desto höher die gesetzliche Gebühr.
Rechnungsschema (gesetzlich):
Gerichtsgebühr = 0,5 der Tabelle nach GKG
Beispiel:
Streitwert 5.000 € → Gebühr laut Tabelle 80,50 €
Wenn anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt wird, fällt die gleiche Gebühr noch einmal an (erneut 0,5).
Übersicht der wichtigsten Gerichtskosten (Mahnbescheid)
Streitwert bis
500 €
1.000 €
1.500 €
2.000 €
3.000 €
4.000 €
5.000 €
6.000 €
7.000 €
8.000 €
9.000 €
10.000 €
13.000 €
16.000 €
19.000 €
22.000 €
25.000 €
(Danach setzt sich die Tabelle fort, nach demselben gesetzlichen Prinzip.)
Was ist mit Vollstreckungskosten?
Wenn ein Gerichtsvollzieher tätig wird, können zusätzliche Kosten entstehen.
Auch diese müssen laut Gesetz vom Schuldner getragen werden, wenn der Titel durchgesetzt wird.
Wichtig für Sie als Mitglied bei Rechtfix
Rechtfix erhebt keine eigenen Gebühren für Mahn- oder Vollstreckungsbescheide
Es entstehen keine Anwalts- oder Inkassoprovisionen
Sie zahlen nur die gesetzlichen Gerichtskosten
Diese Kosten werden dem Schuldner vollständig auferlegt
Bei erfolgreicher Durchsetzung zahlen Sie am Ende gar nichts
Kurzes Beispiel
Offene Forderung: 5.000 €
Gerichtskosten Mahnbescheid: 80,50 €
Gerichtskosten Vollstreckungsbescheid: 80,50 €
Gesamtkosten: 161,00 €
Diese 161,00 € werden dem Schuldner laut Gesetz vollständig „auferlegt“
Sie können zu 100 % zurückgefordert werden
